Leeze-Fahrer schneiden beim Giro gut ab Drucken E-Mail
Mittwoch, 3. Oktober 2007

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Billerbeck/Münster. Bei der zweiten Auflage des Sparkassen Münsterland Giros haben die Radsportler von Leeze Baumberge und andere aktive Rennradfahrer aus Billerbeck im Jedermann-Rennen gute Ergebnisse erzielt. Auf der 100-Kilometer-Strecke belegte Berthold Robers in der Gesamtwertung der Männer mit einer Zeit von 2:38:59 Stunden den 30.Platz. In seiner Altersklasse landete Robers unter den ersten 20 und freute sich über Platz 13. Nur eine Sekunde nach ihm düste bei 2:39:00 Dirk Wientges durchs Ziel, der damit auf Rang 37, in seiner Altersklasse auf Rang 18 fuhr. Weitere Ergebnisse, in Klammern Platzierungen in der Gesamtwertung und der Altersklasse sowie die Zeiten: Josef Räkers (375, 227, 2:53:32), Reinhard Büscher (447, 280, 2:56:50), Bernhard Kammann (523, 48, 2:59:44), Stefan Averesch (689, 426, 3:05:47). Insgesamt fuhren 949 Teilnehmer die 100-km-Distanz.

588 Fahrer absolvierten die Strecke über 130 Kilometer , darunter Klaus Himmel, der für die Strecke 3:03:32 Stunden benötigte und damit als 47. in der Herren-Gesamtwertung ins Ziel kam, in seiner Altersklasse wurde er 23. Wolfgang Wiens war 3:12:26 Stunden unterwegs und belegte Platz 173 bzw. Platz 97. Weitere Ergebnisse: Stefan Elsinghorst (241, 73, 3:17:17), Rainer Frerick (311, 178, 3:20:06). Start und Ziel war jeweils Münster City, die anspruchsvollen Strecken führten durch den Kreis Steinfurt bis hinauf in den Teuto. Alle Ergebnisse gibt es unter www.sparkassen-muensterland-giro.de . Außerdem lohnt sich ein Blick auf die Leeze-Homepage unter www.leeze-baumberge.de. Für die Leeze-Fahrer neigt sich die Saison nun langsam dem Ende zu. Die letzten Trainingsfahrten absolvieren die Radsportler in der kommenden Woche am Dienstag (9.10.) und Donnerstag (11.10.). Start ist jeweils um 17.30 Uhr an der Zweifachhalle . Die Saison endet am Samstag (13.10.) mit einer gemeinsamen Ausfahrt ab 14 Uhr (Treffen an der Zweifachhalle) und anschließendem Grillabend bei Kammann . Anmeldungen hierzu sind erforderlich und werden von Reinhard Büscher 02543/8251 entgegengenommen.

04. Oktober 2007 | Quelle: Quelle: Billerbecker Anzeiger
Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 16. März 2008 )
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Pressebericht Oberlandesgericht Rennradfahrer müssen einen Schutzhelm tragen Drucken E-Mail
Mittwoch, 3. Oktober 2007

Oberlandesgericht
Düsseldorf
Pressestelle
Pressemitteilung
28.02.2007
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Hausanschrift: Pressestelle, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf
Öffentliche Verkehrsmittel Rheinbahn Linien U 78 • U 79 bis Haltestelle Victoriaplatz/KIever Straße


Rennradfahrer müssen einen Schutzhelm tragen


Wer mit seinem Rennrad seinen Freizeitsport auf öffentlichen Straßen ausübt, muss grundsätzlich einen Schutzhelm tragen. Anderenfalls, so hat nun der 1. Zivilsenat entschieden, trifft ihn im Falle einer Kopfverletzung ein Mitverschulden, das seinen Schadensersatzanspruch mindern oder ausschließen kann. Der Senat hatte über die Schadensersatzklage eines 67 Jahre alten Hobbyradlers zu entscheiden, der im Sommer 2005 am Niederrhein mit seinem Rennrad zu Fall geraten war, als er sich nach Durchfahren einer unübersichtlichen Rechtskurve einem Traktor mit breitem Heuwender gegenüber sah. Der Kläger, der zwar Rennkleidung, aber keinem Schutzhelm trug, hatte darauf eine Vollbremsung eingeleitet, die das Hinterrad wegrutschen ließ und ihn selbst zu Boden warf. Infolge des Sturzes hatte er schwere Kopfverletzungen, u.a. ein Schädelhirntrauma 2. Grades sowie eine Schädel- und Mittelgesichtsfraktur erlitten.
Bereits das Landgericht hatte seine Klage mit der Begründung abgewiesen, dass der Kläger nicht auf Sicht und damit viel zu schnell in die unübersichtliche Kurve eingefahren war. Der Senat bestätigte das Urteil, führte aber in den Entscheidungsgründen ergänzend aus, dass das Mitverschulden des Klägers auch darauf beruhe, dass er fahrlässigerweise keinen Schutzhelm getragen habe. Während man dem herkömmlichen Freizeitfahrer, der sein Gefährt ohne sportliche Ambitionen einsetze, mangels entsprechender Übung nicht ohne weiteres abverlangen könne, zu seinem eigenen Schutz vor Unfallverletzungen einen Sturzhelm zu tragen, sei die Lage bei besonders gefährdeten Radfahrergruppen wie etwa Radsport betreibenden Rennradfahrern anders zu beurteilen. Hier habe jeder die Obliegenheit, sich durch einen Schutzhelm vor Kopfverletzungen, die im Falle eines Sturzes oder der Kollision mit Kraftzeugen eintreten können, zu schützen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.


(1. Zivilsenat, Urteil vom 12.02.2007 – I-1 U 182/06)
Dr. Scholten
Pressedezernent Dr. Hans-Joseph Scholten Tel.: 0211/4971-411, Vertreter Dr. Thomas Fleischer Tel.: 0211/4971-411,
Sachbearbeiterin Ute Koch Tel.: 0211/4971-713, Fax: 0211/4971-425, www.olg-duesseldorf.nrw.de

Letzte Aktualisierung ( Montag, 7. Januar 2008 )
 

                

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